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Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein Geschäft betreten. Allerdings finden Sie weder eine Eingangstür noch einen Verkaufsberater, der Ihnen hilft. Frustrierend, oder? Für Millionen von Menschen mit Behinderungen ist das oft die Realität im Internet. In einer Welt, die zunehmend digitalisiert ist, bleibt der Zugang zu Online-Inhalten für viele voller Hürden.
Hier kommt die Barrierefreiheit ins Spiel.
Barrierefreie Website-Tests für Ihr Unternehmen sind unverzichtbar.
Sie öffnet Türen zu neuen Märkten, stärkt das Markenimage und erfüllt gesetzliche Anforderungen. Warum wurden diese Gesetze eingeführt? Welche Vorteile ergeben sich und was passiert, wenn man diese Vorschriften außer Acht lässt?
Die Gesetzgebung – insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 für viele B2C-Unternehmen gilt – stellt klar:
Warum jetzt handeln?
Es eilt und Sie sollten frühzeitig handeln, um die Anforderungen zu erfüllen und von Vorteilen zu profitieren:
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele B2C-Unternehmen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele B2C-Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und ist keine Option.
Wer zu spät anfängt, riskiert kostspielige Nachrüstungen, Bußgelder und Abmahnungen.
Unternehmen, die frühzeitig barrierefrei werden, erweitern ihren Kund*innenkreis. Zudem verbessern ihr Image und heben sich damit positiv von Mitwettbewerbern ab.
Führen Sie einen Test zur Barrierefreiheit (z. B. Screenreader-Checks, Farbschemata, funktioniert die Navigation via Tatstatur). Aus diesen Ergebnissen leiten Sie konkrete Handlungsempfehlungen ab.
Barrierefreie Websites fördern Gleichheit und verringern die digitale Kluft. Unternehmen zeigen Engagement für soziale Verantwortung und stärken die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Barrierefreie Designs (intuitive Navigation, klare Schriftarten, kontrastreiche Farben) erleichtern die Nutzung für alle, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
Inklusion gewinnt an Bedeutung – barrierefreie Websites erschließen neue Zielgruppen und binden bestehende Kund*innen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich einen Vorsprung.
Verantwortungsbewusste Unternehmen werden als fortschrittlich wahrgenommen, was Vertrauen schafft, und die Kundenbindung stärkt.
Investitionen in Barrierefreiheit erhöhen die Reichweite und potenzielle Umsätze, während sie rechtliche Risiken und Folgekosten minimieren.
Barrierefreie Arbeitsumgebungen und -prozesse ermöglichen es Unternehmen, aus einem breiteren Talentpool zu schöpfen.
Diese wird u.a. erreicht durch eine bessere Struktur, eine klare Navigation und aussagekräftigeren Inhalten. Das wiederum führt zu einer längeren Verweildauer und geringeren Absprungraten.
Aber Achtung! All diese oben aufgeführten Vorteile fallen bei der Nichtbeachtung der Barrierefreiheitsaspekte Ihres Digitalen Produktes weg.
Die „Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung“ (BITV 2.0) legt technische Standards für barrierefreie Websites und IT-Systeme fest. Sie verweist auf die Norm EN 301 549, die wiederum die WCAG 2.1 als Grundlage hat.
Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Typische Merkmale einer barrierefreien Website sind:
Das BFSG gilt für:
Wer fällt unter das Gesetz BFSG?
Nicht betroffen sind:
Gesetze zur Barrierefreiheit wurden eingeführt, um sicherzustellen, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Unabhängig von ihren Fähigkeiten. Sie sind Ausdruck unserer gesellschaftlichen Verantwortung, die in einer zunehmend digitalisierten Welt unverzichtbar ist.
Die Digitalisierung hat Kommunikation, Wirtschaft und Alltag grundlegend verändert und viele Vorteile geschaffen. Doch für Menschen mit Behinderungen bleibt der Zugang zu digitalen Angeboten oft durch unüberwindbare Barrieren eingeschränkt. Diese Hindernisse, wie unzugängliche Benutzer*innenoberflächen und fehlende Standards, führen nicht nur zu Frustration, sondern verstärken soziale Ausgrenzung.
Barrierefreie digitale Umgebungen schaffen Inklusion. Sie stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben wie alle anderen. So ermöglichen wir Teilhabe für alle! Wir schaffen einen Raum, in dem jeder Mensch – ungeachtet seiner Fähigkeiten – weitgehend selbstbestimmt agieren kann.
Typische Barrieren sind:
Diese Barrieren unterstreichen, wie wichtig es ist, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschreibt Barrierefreiheit wie folgt:
"Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind."
Darüber hinaus müssen auch Informationen zur Barrierefreiheit in einer barrierefreien Form bereitgestellt werden.
Unternehmen sind verpflichtet, nicht nur technische und gestalterische Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen auch ihre Kunden aktiv über die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote informieren. Transparenz stärkt das Vertrauen in Ihr Angebot und zeigt gesellschaftliche Verantwortung.
Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern eine Chance, eine gerechtere und inklusivere digitale Welt zu schaffen.
Ab dem 28. Juni 2025 gelten europaweit einheitliche Vorgaben zur Barrierefreiheit, umgesetzt in deutsches Recht durch das BFSG. Dieses verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen – wie Online-Shops, Apps, Zahlungs- und Selbstbedienungsterminals – barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind Hersteller, Händler und Dienstleister aller Größen, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Besonders im digitalen Bereich soll Inklusion vorangetrieben werden.
Der European Accessibility Act (EAA) ist die europäische Grundlage zum BFSG. Die Richtlinie betrifft insbesondere digitale Angebote wie Online-Shops, mobile Apps, Bankdienstleistungen, Geldautomaten sowie Zahlungs- und Ticketterminals.
Der EAA harmonisiert Anforderungen der Barrierefreiheitsstandards in der EU um Marktzugang und gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Umsetzung schafft Rechtssicherheit und fördert die inklusive Digitalisierung innerhalb Europas.
Die WCAG, erstellt von WAI und W3C, sind internationale Standards zur Reduzierung digitaler Barrieren. Sie bestehen aus drei Konformitätsstufen:
Diese Richtlinien sind als ISO-Norm anerkannt und bilden die Grundlage für das BFSG.
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