Individuelle Softwarelösung

Barrierefreie Websiten – für Ihr Unternehmen unverzichtbar

Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein Geschäft betreten. Allerdings finden Sie weder eine Eingangstür noch einen Verkaufsberater, der Ihnen hilft. Frustrierend, oder? Für Millionen von Menschen mit Behinderungen ist das oft die Realität im Internet. In einer Welt, die zunehmend digitalisiert ist, bleibt der Zugang zu Online-Inhalten für viele voller Hürden.

Hier kommt die Barrierefreiheit ins Spiel.

Barrierefreie Website-Tests für Ihr Unternehmen sind unverzichtbar.

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Barrierefreiheit im Web ist weit mehr als nur ein nettes Extra – sie ist ein Muss.

Sie öffnet Türen zu neuen Märkten, stärkt das Markenimage und erfüllt gesetzliche Anforderungen. Warum wurden diese Gesetze eingeführt? Welche Vorteile ergeben sich und was passiert, wenn man diese Vorschriften außer Acht lässt?

Die Gesetzgebung – insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 für viele B2C-Unternehmen gilt – stellt klar:

  • Als UX-Designer*innen gestalten wir eine verständliche und zugängliche Welt. Dabei ist Barrierefreiheit entscheidend für ein selbst bestimmtes Leben in einer inklusiven Gesellschaft.

    Christian Rauchenecker, UX-Designer

Warum jetzt handeln?

  • Rechtssicherheit: Gesetze wie das BFSG und WCAG 2.1 schreiben Barrierefreiheit vor. Verstöße führen zu Abmahnungen mit Bußgeldern. Ebenso einen Verlust an Reputation.
  • Schneller Return on Invest: Ein Investment in die Umsetzung zur Barrierefreiheit erschließt eine größere Zielgruppen. Das steigert langfristig Unternehmens-Umsätze.
  • Verbesserte User Experience: Klare Strukturen, kurze Ladezeiten und einfache Navigation erhöhen die Conversion-Rate. Dies gilt auch für Nutzer*innen ohne Behinderung.
  • Bessere SEO-Performance: Suchmaschinen belohnen gut zugängliche Websites mit besseren Rankings.

Barrierefreiheit bei Websiten – Das Wichtigste in Kürze

Es eilt und Sie sollten frühzeitig handeln, um die Anforderungen zu erfüllen und von Vorteilen zu profitieren:


Stichtag

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele B2C-Unternehmen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele B2C-Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und ist keine Option.

Handlungsdruck

Wer zu spät anfängt, riskiert kostspielige Nachrüstungen, Bußgelder und Abmahnungen.

Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die frühzeitig barrierefrei werden, erweitern ihren neue Kundenkreis. Zudem verbessern ihr Image und heben sich damit positiv von Mitwettbewerbern ab.

Unser Praxis-Tipp

Führen Sie einen Test zur Barrierefreiheit (z. B. Screenreader-Checks, Farbschemata, funktioniert die Navigation via Tatstatur). Aus diesen Ergebnissen leiten Sie konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Digitale Barrierefreiheit nach BITV 2.0?

  • Standards: 60 Kriterien der WCAG 2.1 und 38 Kriterien der EN 301 549 sind verpflichtend.
  • Betroffene Branchen: Besonders E-Commerce-Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps barrierefrei sind.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Bedeutung

Was ist digitale Barrierefreiheit nach BITV 2.0?

Die „Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung“ (BITV 2.0) legt technische Standards für barrierefreie Websites und IT-Systeme fest. Sie verweist auf die Norm EN 301 549, die wiederum die WCAG 2.1 als Grundlage hat.

Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Typische Merkmale einer barrierefreien Website sind:

  • Hohes Kontrastverhältnis
  • Gut lesbare Texte
  • Alternative Bildbeschreibungen
  • Klare Navigation

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Das BFSG gilt für:

  • Produkte: Hardwaresysteme mit Betriebssystemen, Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten), E-Book-Lesegeräte.
  • Dienstleistungen: Telekommunikationsdienste, Online-Shops, Bankdienstleistungen, E-Books und zugehörige Software.

Wer fällt unter das Gesetz BFSG?

  • Unternehmen, die Produkte herstellen, vertreiben oder importieren, die unter das BFSG fallen
  • Dienstleister im Bereich Telekommunikation, E-Commerce, Banking und Transport

Nicht betroffen sind:

  • Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter, < 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme)
  • Private und B2B-Angebote
  • Wichtig für alle Unternehmer, die inklusiv denken wollen: Sie sind vom BFSG betroffen, wenn Sie Produkte herstellen, vertreiben oder importieren oder Dienstleistungen - wie im BFSG beschrieben - erbringen. Kleinstunternehmen, welche die oben aufgeführten Produkte vertreiben müssen, die Vorgaben für ihre Produkte erfüllen. Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Importeure.

Warum wurden Gesetze zur Barrierefreiheit eingeführt?

Gesetze zur Barrierefreiheit: Ein notwendiger Schritt

Gesetze zur Barrierefreiheit wurden eingeführt, um sicherzustellen, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Unabhängig von ihren Fähigkeiten. Sie sind Ausdruck unserer gesellschaftlichen Verantwortung, die in einer zunehmend digitalisierten Welt unverzichtbar ist.

Die Digitalisierung hat Kommunikation, Wirtschaft und Alltag grundlegend verändert und viele Vorteile geschaffen. Doch für Menschen mit Behinderungen bleibt der Zugang zu digitalen Angeboten oft durch unüberwindbare Barrieren eingeschränkt. Diese Hindernisse, wie unzugängliche Benutzer*innenoberflächen und fehlende Standards, führen nicht nur zu Frustration, sondern verstärken soziale Ausgrenzung.

Barrierefreie digitale Umgebungen schaffen Inklusion. Sie stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben wie alle anderen. So ermöglichen wir Teilhabe für alle! Wir schaffen einen Raum, in dem jeder Mensch – ungeachtet seiner Fähigkeiten – weitgehend selbstbestimmt agieren kann.

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Typische Barrieren sind:

  • Sehbeeinträchtigungen: Von Farbenblindheit bis zur vollständigen Erblindung
  • Einschränkungen der körperlichen Mobilität: Schwierigkeiten bei der Bedienung von Eingabegeräten
  • Hörbeeinträchtigungen
  • Kognitive Herausforderungen: Probleme bei der Verarbeitung von Informationen und komplexen Navigationen
  • Kommunikationsschwierigkeiten: Sprachbarrieren oder fehlende interaktive Unterstützung

Diese Barrieren unterstreichen, wie wichtig es ist, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können.

  • Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, die es erlaubt, dass alle Menschen ein selbst bestimmtes Leben führen können.

    Frau Prof. Dr. Meyer zu Bexten, Landesbeauftrage für barrierefreie IT Hessen

Barrierefreie Website: Was Sie brauchen, um echte Barrierefreiheit zu erreichen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschreibt Barrierefreiheit wie folgt:

"Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind."

Darüber hinaus müssen auch Informationen zur Barrierefreiheit in einer barrierefreien Form bereitgestellt werden.

Verantwortung für Unternehmen

Unternehmen sind verpflichtet, nicht nur technische und gestalterische Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen auch ihre Kunden aktiv über die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote informieren. Transparenz stärkt das Vertrauen in Ihr Angebot und zeigt gesellschaftliche Verantwortung.

Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern eine Chance, eine gerechtere und inklusivere digitale Welt zu schaffen.

Barrierefreiheit bietet Unternehmen eindeutige Vorteile

Bedeutung der Barrierefreiheit: Ein Schlüssel zu Inklusion und Erfolg

Gesellschaftliche Verantwortung

Barrierefreie Websites fördern Gleichheit und verringern die digitale Kluft. Unternehmen zeigen Engagement für soziale Verantwortung und stärken die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Verbesserte Nutzererfahrung

Barrierefreie Designs (intuitive Navigation, klare Schriftarten, kontrastreiche Farben) erleichtern die Nutzung für alle, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

Wettbewerbsvorteile

Inklusion gewinnt an Bedeutung – barrierefreie Websites erschließen neue Zielgruppen und binden bestehende Kunden. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich einen Vorsprung.

Positives Markenimage

Verantwortungsbewusste Unternehmen werden als fortschrittlich wahrgenommen, was Vertrauen schafft, und die Kundenbindung stärkt.

ROI und rechtliche Sicherheit

Investitionen in Barrierefreiheit erhöhen die Reichweite und potenzielle Umsätze, während sie rechtliche Risiken und Folgekosten minimieren.

Erweiterung des Talentpools

Barrierefreie Arbeitsumgebungen und -prozesse ermöglichen es Unternehmen, aus einem breiteren Talentpool zu schöpfen.

Suchmaschinenoptimierung

Diese wird u.a. erreicht durch einer besseren Struktur, einer klareren Navigation und aussagekräftigeren Inhalten. Das wiederum führt zu einer längeren Verweildauer und geringeren Absprungraten.

Logistik 4.0: Der Schlüssel zu einer effizienteren Zukunft

Aber Achtung! All diese oben aufgeführten Vorteile fallen bei der Nichtbeachtung der barrierefreiheits- Aspekte Ihres Digitalen Produktes weg.

Zusammenfassung: Gesetzliche Anforderungen und Bedeutung der Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 gelten europaweit einheitliche Vorgaben zur Barrierefreiheit, umgesetzt in deutsches Recht durch das BFSG. Dieses verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen – wie Online-Shops, Apps, Zahlungs- und Selbstbedienungsterminals – barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind Hersteller, Händler und Dienstleister aller Größen, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Besonders im digitalen Bereich soll Inklusion vorangetrieben werden.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die WCAG, erstellt von WAI und W3C, sind internationale Standards zur Reduzierung digitaler Barrieren. Sie bestehen aus drei Konformitätsstufen:

  • Level A: Mindestanforderungen
  • Level AA: Häufig angestrebtes Niveau
  • Level AAA: Höchster Standard für ideale Barrierefreiheit

Diese Richtlinien sind als ISO-Norm anerkannt und bilden die Grundlage für das BFSG.

Sie möchten Ihren Webauftritt barrierefrei gestalten?
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Aysegül Karakus, Team Lead User Centered Design, jambit GmbH

Aysegül Karakus

Team Lead User Centered Design

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